OLG Hamm: Rücksendekosten dürfen nicht in den AGB versteckt werden

http://www.kostenlose-urteile.de weist auf Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.03.2010, Aktenzeichen: 4 U 174/09 hin.

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/Ruecksendekosten-duerfen-nicht-in-den-AGB-versteckt-werden.news9642.htm

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import