“Unter 25-jährige Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die gegen ihre Verpflichtungen verstoßen, werden besonders scharf sanktioniert. Das schreibt das Sozialgesetzbuch II derzeit zwingend vor. Eine qualitative Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) auf der Basis von Intensivinterviews mit Vermittlern und Fallmanagern zeigt: Die meisten Befragten wünschen sich gestufte Sanktionen, statt gleich die Regelleistung komplett streichen zu müssen.”
vgl. dazu auch PM des Paritätischen
Quelle: http://www.iab.de/de/informationsservice/presse/presseinformationen/kb1010.asp
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