zum neuen Art. 91e des Grundgesetzes

Ergänzung des Grundgesetzes um einen neuen Artikel 91e, damit das Zusammenwirken der Agenturen für Arbeit und der Kommunalen Träger in gemeinsamen Einrichtungen auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende verfassungsrechtlich legitimiert wird. Der Bundestag hat am 17.6.2010 die Grundgesetzänderung gebilligt.

Quelle: http://www.aus-portal.de/gesetzgebung_16536.htm

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