BGH zu Unterhaltsforderung als Deliktsforderung der Unterhaltsvorschusskasse

BGH, Beschluss vom 11.5.2010, IX ZB 163/09:
1. § 170 StGB stellt ein Schutzgesetz auch zugunsten des Trägers der Unterhaltsvorschusskasse dar, die anstelle des Unterhaltsverpflichteten Unterhalt geleistet hat.
2. Der Anspruch des Landes gegen den Unterhaltspflichtverletzer auf Erstattung des an seiner Statt gezahlten Unterhalts bleibt von der Erteilung der Restschuldbefreiung unberührt, wenn er als Anspruch aus unerlaubter Handlung zur Tabelle angemeldet worden ist.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=7f08926612a3cd6f2e5bdf0379d8bef7&nr=52385&pos=0&anz=1

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