Gekündigte Versicherungen: Hanseatische Oberlandesgericht entscheidet zu Gunsten der Verbraucher

vzhh: Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gestern in vier Urteilen gegen die Versicherer Deutscher Ring, Ergo (Hamburg-Mannheimer), Generali (Volksfürsorge) und Iduna entschieden, dass die von den Versicherern verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug intransparent und damit unwirksam sind (Az.: 9 U 233/09, 235/09, 236/09 und 9 U 20/10).
siehe auch Meldung NDR 90,3

Quelle: http://www.vzhh.de/%7Eupload/vz/VZTexte/TexteVersicherungen/BGH12.Oktober2005OLGHH27.7.2010.htm

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