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Bundestag: Rentenminderung für Hartz IV-Empfänger

Mit dem geplanten Wegfall der Beitragszahlung in die Rentenkasse für Hartz IV-Empfänger ergibt sich laut Bundesregierung regelmäßig eine Rentenminderung von derzeit bis zu 2,09 Euro pro Jahr beim Bezug von Arbeitslosengeld II.

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_08/2010_262/05.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016