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ARGE Hamburg: überholte Fachanweisung mit Verweis auf veralteten Mietenspiegel

aus einer gestrigen PM der Linken: “Wer Hartz-IV bezieht hat Anspruch darauf, dass ihm die “angemessenen” Unterkunftskosten gewährt werden. Der Leistungsträger hat hier eigentlich keinen Beurteilungs- oder gar Ermessensspielraum. Der Senat hat nun auf zweimalige schriftliche Anfrage des arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprechers der Fraktion DIE LINKE Wolfgang Joithe zugegeben, dass team.arbeit.hamburg nach wie vor an eine überholte Fachanweisung gebunden ist, die auf dem längst überholten Mietspiegel aus dem Jahr 2007 beruht.”

Quelle: http://www.die-linke-hh.de/presse/detail/artikel/unterkunftskosten-und-hartz-iv-der-senat-hofft-dass-sich-niemand-auf-den-neuen-mietspiegel-2.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016