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LG Leipzig: Bank-Gebühren bei Kontopfändung – hier Pfändungsaussetzung – unzulässig

Urteil des LG Leipzig vom 10.03.2010 (08 O 2211/09):
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstitutes, welche dem Unternehmen bei einer Ruhendstellung oder Aussetzung einer Kontopfändung eine Gebührenberechnung erlaubt, ist nach § 307 BGB unwirksam. Sie stellt eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar.

Quelle: http://www.vzbv.de/start/index.php?page=themen&bereichs_id=3&themen_id=13&subthemen_id=17&task=klagen&klag_id=696

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