“Vermieter, die bereit sind, Wohnungssuchenden mit psychischen Erkrankungen, Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen, Menschen aus stationären Einrichtungen oder Jungerwachsenen eine Wohnung anzubieten, erhalten bei Abschluss eines Mietvertrages eine besondere Förderung. Hierüber erwirbt die Stadt Hamburg ein soziales Belegungsrecht.”
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