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Sozialgericht Dortmund: Hartz IV: Notwendiger Umzug in teurere Wohnung auch ohne behördliche Genehmigung zulässig

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 04.10.2010, Az.: S 31 AS 317/08

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/26_10_2010/index.php

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016