Während des Laufs eines Insolvenzverfahrens ist eine Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse nicht zulässig. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 14. April 2010 entschieden.
Pressemitteilung VG Trier, Nr. 11/2010, Urteil vom 14. April 2010 ? 5 K 11/10.TR
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