Kleine Anfrage: “Schuldnerberatung von ehemals selbstständig Tätigen”

Kleine Anfragen:
Drucksache 19/5315: “Schuldnerberatung von ehemals selbstständig Tätigen”
Drucksache 19/5316: “Mittelaufstockung für die öffentlich finanzierte Schuldnerberatung: Was wurde mit dem Geld finanziert?”
Drucksache 19/4817: “Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale”

Quelle: http://www.spd-fraktion-hamburg.de/abgeordneten-seiten/ksenija-bekeris/start/aktuell/kleine-anfragen.html

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mal wieder: BGH zu den Schönheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 – VIII ZR 48/09:
Der Außenanstrich von Türen und Fenstern sowie das Abziehen und Wiederherstellen einer Parkettversiegelung sind keine Schönheitsreparaturmaßnahmen im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=a2572542e5fd0c1c28c3fe485398eb99&nr=50778&pos=0&anz=1

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http://blog.zeropoverty.de/

“Armut hat viele Gesichter. In Deutschland und Europa leben zu viele Menschen ausgegrenzt am Rand der Gesellschaft. Sie brauchen faire Chancen. Dafür setzt sich die Caritas ein. In diesem Blog schreiben Betroffene und Caritas-Experten, wie das gehen kann.”

Quelle: http://blog.zeropoverty.de/

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“Paritätische Expertise belegt: Der Lohnabstand ist gewahrt”

“Wer in Deutschland Vollzeit arbeitet, hat mehr als der, der nicht arbeitet. Dies geht aus einer heute vom Paritätischen Wohlfahrtsverband vorgestellten Expertise hervor. Der Verband fordert zu einem seriösen Umgang mit Zahlen und zur Versachlichung der Diskussion um die Lohnabstandsproblematik auf.
Als völlig haltlos und an der Grenze zur bewussten Täuschung kritisiert der Paritätische die Behauptung, dass der Lohnabstand zwischen Hartz IV und Erwerbstätigen in untersten Lohngruppen nicht gewahrt sei.”

Quelle: http://www.der-paritaetische.de/245/?tx_ttnews[tt_news]=3655&cHash=11f04200ea

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vzbv: Werbung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden

Zeitungsverlage dürfen ihren Kunden auf dem Teilnahmecoupon für Gewinnspiele keine Erklärung unterschieben, mit der sie der Werbung per Telefon und E-Mail zustimmen. Das gleiche gilt für Bestellcoupons für Abonnenten-Werber. Das hat das Landgericht Berlin nach Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Axel-Springer-Verlag und den zum Springer-Konzern gehörenden Ullstein-Verlag entschieden.
Urteile des LG Berlin vom 18.11.2009, Az. 4 O 89/09 (Axel-Springer-Verlag) und 4 O 90/09 (Ullstein-Verlag) – nicht rechtkskräftig

Quelle: http://www.vzbv.de/start/index.php?page=presse&mit_id=1267&task=mit

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