Von Januar bis November 2009 wurden 30.104 Insolvenzen von Unternehmen (+ 11,3% gegenüber dem Vorjahreszeitraum) sowie 92.446 Insolvenzen von Verbrauchern (+ 2,7%) gemeldet.
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Von Januar bis November 2009 wurden 30.104 Insolvenzen von Unternehmen (+ 11,3% gegenüber dem Vorjahreszeitraum) sowie 92.446 Insolvenzen von Verbrauchern (+ 2,7%) gemeldet.
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www.tacheles-sozialhilfe.de erläutert den Aspekt des vorgestrigen BVerfG-Urteils, der ab sofort geltend gemacht werden kann, nämlich den sog. “unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf” (Leitsatz 4 des Urteils)
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2010/HartzIV_Verfassungsgericht_Urteil.asp
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