BGH: Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes

BGH; Urteil vom 16. Dezember 2009 XII ZR 50/08:
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Unterhaltsberechtigten wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes jedenfalls ein Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums zusteht, der dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen entspricht und gegenwärtig 770 Euro monatlich beträgt.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=50308&pos=1&anz=260

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