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Ehefrau darf im Steuerbescheid an zweiter Stelle – nach dem Namen des Mannes – genannt werden

http://www.kostenlose-urteile.de weist auf Finanzgericht Berlin-Brandenburg; Urteil vom 14.01.2009 [Aktenzeichen: 3 K 1147/06 B] hin.
Soviel als Nachklapp zum Internationalen Frauentag vom 08. März…

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7557NFC.htm

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016