Das Oberlandesgericht Koblenz hat ein Kreditinstitut dazu verurteilt, dem Girokonto einer Kundin einen Betrag von 40.000 Euro gutzuschreiben, der aufgrund eines gefälschten Überweisungsauftrags abgebucht worden war.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 26. November 2009, Aktenzeichen: 2 U 116/09
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import