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elektronischer Entgeltnachweis (ELENA-Verfahrensgesetz)

Bundesregierung: “Beantragen Bürgerinnen und Bürger eine Sozialleistung, wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld, benötigen sie dafür eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über ihr Einkommen. Bei 60 Millionen Bescheinigungen pro Jahr ist das viel Papier. Dies soll künftig einfacher werden.”

Quelle: http://www.bundesregierung.de/nn_1524/Content/DE/Artikel/2008/06/2008-06-25-elena-verfahrensgesetz.html

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