Beitragsautor Von ines Beitragsdatum 1. April 2009 Behördenrufnummer 115 gestartet Quelle: http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/mitMarginalspalte/03/start_d115.html?nn=109632 Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import ← test.de: Finanztest Spezial “Erben und Vererben” → BGH: Vermieter muss nicht sofort die Kündigung bei einem zur fristlosen Kündigung berechtigenden Rückstand von zwei Monatsmieten aussprechen