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BGH: Wählt der verheiratete Schuldner ohne einen sachlichen Grund die Steuerklas-se V, kann dies einen Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit darstellen.

BGH, Beschluss vom 5. März 2009 – IX ZB 2/07

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=905d034176c60f55f50488771b86c591&client=3&nr=47419&pos=0&anz=1

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016