OVG NRW: Grundsatzurteil zur Rundfunkgebührenpflicht für einen PC mit Internetzugang

Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit zwei Urteilen vom 26. Mai 2009 entschieden, dass für einen PC mit Internetzugang, der im privaten Bereich bereitgehalten wird, Rundfunkgebühren entrichtet werden müssen, wenn ansonsten kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist.
8 A 2690/08 und 8 A 732/09

Quelle: http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/19_090526/index.php

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import