LSG Hessen: Briefkasten ohne Namen nicht ordnungsgemäß

Wer seinen Briefkasten nicht mit seinem Namen kenntlich macht und deshalb nicht rechtzeitig Klage erhebt, hat dies schuldhaft versäumt. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird in diesem Fall nicht gewährt.
LSG Hessen, 16.06.2009, AZ L 6 SO 78/07

Quelle: http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/LSG_Darmstadt_Internet?rid=HMdJ/LSG_Darmstadt_Internet/sub/a0c/a0c60be6-bd48-e121-f3ef-ef97ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

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