vzbv gewinnt Klage gegen opendownload

Urteil des LG Mannheim vom 12.05.2009 (Az. 2 O 268/08) – nicht rechtskräftig:
Das Landgericht Mannheim untersagte der Firma die Verwendung einer Klausel, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem darf das Unternehmen Minderjährigen nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen, falls sie bei der Anmeldung auf der Internetseite ein falsches Alter angegeben haben.
Das Urteil kann auf der vzbv-Seite geladen werden (PDF) – ohne Haken kostenlos.

Quelle: http://www.vzbv.de/start/index.php?page=themen&bereichs_id=5&themen_id=20&klag_id=603&search_1=opendownload&search_2=&hiliting=yes

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