LSG Niedersachsen-Bremen zum Darlehen für Stromschulden bei Stromsperre

Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. Mai 2009 – L 7 AS 546/09 B ER:
Im Falle einer Arbeitslosengeld II-Bezieherin, der wegen Energiekostenrückständen die Stromversorgung gesperrt worden war, hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen einen Beschluss des Sozialgerichts Bremen bestätigt, mit dem die zuständige Arbeitsgemeinschaft verpflichtet worden ist, der Antragstellerin ein Darlehen zur Begleichung der Stromschulden zu gewähren.

Quelle: http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/master/C56618864_N6074864_L20_D0_I5210490.html

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