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Keine Rundfunkgebührenbefreiung bei Bezug von Zuschlägen zum Arbeitslosengeld II

Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Zuschlägen kann auch dann nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden, wenn die Zuschläge geringer sind als die monatlichen Rundfunkgebühren.
Das Urteil vom 16.03.2009 (Az.: 2 S 1400/08) ist rechtskräftig.

Quelle: http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1245313/index.html?ROOT=1153033

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