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LSG Sachsen-Anhalt: Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger bleibt anrechnungsfrei

Wie schon zuvor das Sozialgericht Magdeburg hat auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt jetzt entschieden, dass die Abwrackprämie nicht als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden darf. Beschluss vom 22. September 2009, L 2 AS 315/09 B ER, rechtskräftig.

Quelle: http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lsg/2009/009_2009_182b1bb3df06adb6e64deeb5fe2cb393.htm

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016