Wie schon zuvor das Sozialgericht Magdeburg hat auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt jetzt entschieden, dass die Abwrackprämie nicht als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden darf. Beschluss vom 22. September 2009, L 2 AS 315/09 B ER, rechtskräftig.
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016