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IFF: Ende des Restschuldversicherungsbetruges?

Hamburger Gerichte annulieren Widerrufsbelehrung, VVG-Info Verordnung verlangt ab 1. Juli 2008 Offenlegung des Provisionsanteils der Banken in den Versicherungen sowie Betrag einbehaltener Überschussbeteiligungen.

Quelle: http://news.iff-hh.de/index.php?id=1976&viewid=41045

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diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.02.2018