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Gegen offensichtlich grob rechtswidrigen Bescheid kann auch noch nach Jahren vorgegangen werden

http://www.kostenlose-urteile.de weist auf Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder); Urteil vom 25.06.2008 [Aktenzeichen: 6 K 584/04] hin. – Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6679NFC.htm