blog.juracity: Neuer Gerichtsstand des Versicherungsnehmers

blog.juracity: “Zum 01.01.2008 traten Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Kraft. Wir werden in lockerer Folge darüber in der nächsten Zeit berichten. Eine wichtige Änderung bringt nun zunächst § 215 VVG. Danach kann der Versicherungsnehmer bei seinem Wohnsitzgericht klagen. Er ist nicht mehr darauf angewiesen, am Sitz des Versicherers zu klagen.”

Quelle: http://blog.juracity.de/2008-01-02/neuer-gerichtsstand-des-versicherungsnehmers.html

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