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Das Arbeitsministerium stellt in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion die Linke klar, dass es für SGB II Bezieher keine Pflicht zur Ansparung auf zukünftige Bedarfe aus der Regelleistung gibt und das eine dahingehende Belehrung der ARGE Köln rechtswidrig ist.
Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/KA_16-10743_-_Keine_Pflicht_zur_Ansparung_aus_RL.pdf
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