Prof. Dr. Dieter Zimmermann beschäftigt sich mit der neuen Rechtslage, den geschützten Anlageformen und Umwandlungsanspruch, dem geschützten Personenkreis und Schutzbereich, dem Höchstbetrag und der Altersstaffel, und schließlich Schuldnerschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen.
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