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SG Hamburg: Ein Euro Jobs eventuell völkerrechtswidrig

PR-Sozial / RA Gefken weisen auf einen Beschluss des SG Hamburg vom 04.01.2008 hin: Es hat einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. “Ein-Euro-Jobs” von der Bundesagentur für Arbeit verpflichtet wurde, für eine Grundsatzklage Prozesskostenhilfe gewährt.

Quelle: http://www.elo-forum.net/hartz-iv/hartz-iv/-200801241602.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016