Höhere Miete, weil Schönheitsreparaturklausel nichtig ist?

Interessant zum Urteil des LG Hamburg (siehe in unserem RSS-Archiv unter 10.10.2007):
Ist eine Mietvertragsklausel, die den Mieter zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen verpflichtet, nichtig, so gibt dies dem Vermieter einen Anspruch, die Miete zu erhöhen und hiermit seiner Mehrbelastung Rechnung zu tragen. (AG Frankfurt/Main, 23.1.2008 – Az: 33 C 1863/07-93)

Quelle: http://www.anwaltonline.com/show.asp?x=urteile/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen_056.html

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