ALG II- Empfänger müssen Einreichung eines Folgeantrages beweisen

sozialleistungen.info: Am 13.02.2008 hat das Landessozialgericht NRW beschlossen (L 20 B 236/07 AS), dass eine eidesstattliche Versicherung nicht ausreicht, um nachzuweisen, dass ein Folgeantrag auf Leistungen nach dem SGB II rechtlich wirksam gestellt wurde.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/04.03.2008-alg-ii-empfaenger-muessen-einreichung-eines-folgeantrages-beweisen/

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