Bafög: Einkünfte können zur Vermeidung einer unbilligen Härte anrechnungsfrei bleiben

Eine solche Härte kann bestehen, wenn ein Elternteil infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen in der Verfügung über sein Einkommen derart beschränkt ist, dass er nicht in der Lage ist, es für den Lebensunterhalt des Auszubildenden sowie für dessen Ausbildung einzusetzen.
Verwaltungsgericht Karlsruhe; Urteil vom 27.02.2008 [Aktenzeichen: 10 K 1092/06]

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5800NFC.htm

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