Kategorien
Uncategorized

Angemessener Wasserverbrauch für HARTZ IV – Empfänger

Der Sozialticker: Pro Kopf und Tag sind 108,5 Liter bzw. 3,26 Kubikmeter im Monat Wasser angemessen. Deshalb steht jedem HARTZ IV-Empfänger dieser Wasserverbrauch tatsächlich zu.
Entschieden hat so das Sozialgericht Gießen mit einem diesbezüglichen Urteil mit dem Aktenzeichen Az.: S 25 AS 420/05

Quelle: http://www.sozialticker.com/angemessener-wasserverbrauch-fuer-hartz-iv-empfaenger_20080327.html

Hinweis:
diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import