sozialleistungen.info: Bemühungen um einen Arbeitsplatz müssen für Kindergeldanspruch nachgewiesen werden

Kindergeld bekommt man als Eltern nur für Kinder, die entweder noch unter 18 Jahre alt sind, oder für Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich “ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemühen”. Eine dritte Möglichkeit sind Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden und noch keine 25 Jahre alt sind.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/27.03.2008-bemuehungen-um-einen-arbeitsplatz-muessen-fuer-kindergeldanspruch-nachgewiesen-werden/

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