Beitragsautor Von ines Veröffentlichungsdatum 4. April 2008 sozialticker.com: BAföG kann teilweise als Einkommen beim Alg II angerechnet werden Quelle: http://www.sozialticker.com/bafoeg-kann-teilweise-als-einkommen-beim-alg-ii-angerechnet-werden_20080404.html Hinweis:diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import ← Deutscher Bundestag: Anhörung zum Insolvenzverfahren am 09.04.2008 → BGH: Online-Roulette-Spielverträge auch ohne Limit nicht sittenwidrig