Gemeinsame Ersparnisse von Eheleuten auf Sparkonto eines der Partner

kostenlose-urteile: Bei einer Trennung haben beide Ehepartner Anspruch auf die Hälfte der Ersparnisse. Das gilt auch, wenn das Sparkonto auf den Namen nur eines der Ehegatten lautet. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.
Oberlandesgericht Naumburg; Urteil vom 26.06.2006, Aktenzeichen: 10 U 23/06

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5896NFC.htm

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