Meldefrist für Arbeitslose erstreckt sich nicht aufs Wochenende

Nach einer Entscheidung des Dresdener Sozialgerichtes (Az. S 34 AL 769/07) kann das Wochenende und auch Feiertage nicht auf die Meldefrist für neue Arbeitslose angerechnet werden.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/30.04.2008-meldefrist-fuer-arbeitslose-erstreckt-sich-nicht-aufs-wochenende/

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