Mietschulden dürfen nicht verschwiegen werden

aus gegen Hartz.de.: Das Landgericht Itzehoe (Aktenzeichen: 9 S 132/07) hat geurteilt, dass bei der Verabschiedung eines neuen Mietvertrages über damalige Mietschulden dem neuen Vermieter Auskunft erteilt werden muss. Im Falle eines Verschweigen der früheren Mietschulden kann eine fristlose Kündigung drohen durch den Vermieter drohen.

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a9209f6f03.php

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