Hätten Sie es gewusst?

aus sozialticker.com:
Kann im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit der aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gepfändete Teil des Erwerbseinkommens eines Antragstellers als Einkommen nach § 11 SGB II berücksichtigt werden?
Das sagt die Bundesagentur für Arbeit dazu.

Quelle: http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p11/p11_10100.html

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