HessLSG: Keine Sozialhilfe für Arbeitsuchende ohne Arbeitserlaubnis

aus kostenlose-urteile.de: Ausländer, deren Aufenthaltsrecht in Deutschland sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, haben keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Hessisches Landessozialgericht; Beschluss vom 03.04.2008, Aktenzeichen: L 9 AS 59/08 B ER

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6044NFC.htm

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