Schuldnerberatung in Hamburg: Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung vorgelegt

“Im Dezember 2007 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht in einem vergaberechtlichen Verfahren beschlossen, dass die Leistungen der Schuldner- und Insolvenzberatung nach den Regeln des Wettbewerbsrechts vergeben werden müssen. Aus diesem Grund hat die Freie und Hansestadt Hamburg die öffentlich finanzierte Schuldnerberatung für Menschen mit geringem Einkommen im Februar 2008 neu ausgeschrieben. Das Auswahlverfahren ist jetzt abgeschlossen.”

Quelle: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/pressemeldungen/2008/mai/19/2008-05-19-bsg-schuldnerberatung.html

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