In einer am 23.05.2008 gefassten Entschließung setzt sich der Bundesrat für eine stärkere Berücksichtigung des speziellen Kinderbedarfs im Sozialrecht ein. Er fordert die Bundesregierung auf, die Regelleistungen für Kinder nach dem SGB II und die Regelsätze nach dem SGB XII unverzüglich neu zu bemessen und als Grundlage dafür eine spezielle Erfassung des Kinderbedarfs vorzusehen.
Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8538/DE/presse/pm/2008/065-2008.html?__nnn=true
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