Aus einer Schmerzensgeldzahlung angespartes Vermögen muß nicht verwertet werden

Aus dem Sozialticker:
Quelle :Bundessozialgericht vom 15.04.2008, – B 14/7b AS 6/07 R

Quelle: http://www.sozialticker.com/aus-einer-schmerzensgeldzahlung-angespartes-vermoegen-muss-nicht-verwertet-werden_20080612.html

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