Verpflegung, die eine Bezieherin von Arbeitslosengeld II im Haushalt der Eltern erhält, durfte nicht als Einkommen berücksichtigt werden

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Juni 2008 (Az. B 14 AS 46/07 R) entschieden, dass die Beklagte für die streitige Zeit die Regelleistung im Hinblick auf die Verpflegung im Haushalt der Eltern nicht kürzen durfte.

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2008&nr=10430&pos=0&anz=27

Hinweis:
diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import