Arbeitgeber muss Kündigung immer begründen

Die Kündigung eines Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber muss grundsätzlich nachvollziehbar begründet werden. Unterlässt der Arbeitgeber es, die Kündigung zu begründen, verstößt er damit gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.
Arbeitsgericht Hamburg; Urteil vom 27.05.2008 [Aktenzeichen: 21 Ca 377/07]

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6219NFC.htm

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