Kein Versicherungsschutz auf Umwegen ? auch nicht beim Tanken

Erleidet ein Versicherter früh morgens beim Tanken auf dem Weg zur Arbeitsstelle einen Unfall, so muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die Folgen aufkommen. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des 3. Senats des Hessischen Landessozialgerichts hervor.(AZ L 3 U 195/07)

Quelle: http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/LSG_Darmstadt_Internet?rid=HMdJ_15/LSG_Darmstadt_Internet/sub/291/2915bd95-be55-b11f-3efe-f97ccf4e69f2,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

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