Hat ein Hilfeempfänger von Leistungen nach dem SGBII seine Nebenkostenabrechnung aus dem Schonvermögen bezahlt , sind ihm die entstandenen Kosten nachträglich auf Antrag bei der Agentur für Arbeit zu erstatten,

aus dem Sozialticker, Quelle: Sozialgericht Braunschweig S 19 AS 2207/07 18.06.2008 , Urteil nicht rechtskräftig

Quelle: http://www.sozialticker.com/hat-ein-hilfeempfaenger-von-leistungen-nach-dem-sgbii-seine-nebenkostenabrechnung-aus-dem-schonvermoegen-bezahlt-sind-ihm-die-entstandenen-kosten-nachtraeglich-auf-antrag-bei-der-agentur-fuer-arbeit-z_20080826.html

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