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Bundestag: Anhörung zu Elterngeld und Elternzeit

Der Familienausschuss beschäftigt sich am Dienstag, 16. September, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (16/9415). Union und SPD wollen erreichen, dass eine Änderung des Elterngeldantrages künftig ein Mal ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden kann. Dies war bislang nur in besonderen Härtefällen, etwa einer schweren Erkrankung, möglich. Als Mindestbezugszeit des Elterngeldes sollen zwei Monate festgelegt werden. Ferner sollen Großeltern leichter bei ihren Arbeitgebern Elternzeit geltend machen können, um ihre Enkelkinder zu betreuen. Damit soll die Unterstützung minderjähriger Eltern sowie junger volljähriger Eltern in Ausbildung verbessert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_245/02.html

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